Kostenübernahme
Da ich in Ernährungstherapie & - beratung nach den Richtlinien der QUETHEB zertifiziert bin, beteiligen sich fast alle Krankenkassen nach Einzelfallprüfung an den Kosten für die Beratungen.
Unter Umständen muss ein Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse eingereicht werden.
Ansonsten reicht es aus, wenn Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung von Ihrem Hausarzt bekommen.
Diese Empfehlung reichen Sie mit der Rechnung über die Beratungsgespräche bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen anteilig Kosten rückerstattet.
