
Die Beratungsgespräche im therapeutischen Bereich
Präventionsangebot nach § 43 SGB V
Die therapeutische Einzelberatung nach § 43 SGB V erfolgt nach einem Besuch bei Ihrem Arzt, wo dieser eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllt und geht individuell auf den Patienten ein, sei es in Bezug auf einer Nahrungsumstellung im Bereich ernährungsassozierter Krankheiten, wie z.B. Diabetes, Artheriosklerose oder Adipositas.
In Zusammenarbeit mit dem Arzt können Symptome verschiedener ernährungsabhängiger Erkrankungen vermindert werden, indem man das Essverhalten und die Medikation aufeinander abstimmt.
Eine Einzelberatung nach § 43 SGB V wird von der Krankenkasse bis zu 5 Stunden (Erstberatung, 60min und 4 Folgeberatungen von je 30min) bezuschusst, ich erstelle einen individuellen Kostenplan, der dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Patienten mit Essstörungen werden in Zusammenarbeit mit Psychiatern oder Psychotherapeuten beraten.
Extrem übergewichtige Patienten, die einen chirurgischem Eingriff vornehmen lassen, sollten sich vor dem Eingriff und in der Nachsorge in ernährungstherapeutische Gespräche begeben. Hierfür stehe ich gerne zur Verfügung.